Gabriel Brandschutztechnik in Pöllau

Brandschutztüren in Österreich – Funktion, Wartung und gesetzliche Vorschriften

Brandschutztüren: Unverzichtbar für Sicherheit und Vorschriften

Brandschutztüren spielen eine zentrale Rolle im baulichen Brandschutz. Sie verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch, schützen Fluchtwege und sorgen dafür, dass Personen sicher evakuiert werden können. Doch damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren, müssen sie nicht nur fachgerecht eingebaut, sondern auch regelmäßig gewartet werden. In diesem Beitrag erklären wir, wie Brandschutztüren in Österreich funktionieren, welche gesetzlichen Vorschriften gelten und worauf bei der Wartung zu achten ist.

Was ist eine Brandschutztür und wie funktioniert sie?

Eine Brandschutztür ist speziell dafür konzipiert, Feuer und Rauch für eine definierte Zeitspanne zurückzuhalten. Sie besteht aus feuerbeständigen Materialien wie Stahl oder Aluminium und ist mit speziellen Dichtungen versehen, die bei Hitze aufquellen und die Ausbreitung von Rauch verhindern.

Die wichtigsten Funktionen im Überblick:

  1. Rauch- und Feuerschutz: Schließt den Raum ab und hindert Rauch und Flammen daran, sich auszubreiten.
  2. Schutz von Fluchtwegen: Ermöglicht Personen eine sichere Evakuierung.
  3. Brandschutzabschnitte: Teilt Gebäude in sichere Bereiche, um Schäden zu minimieren.

Brandschutztüren sind in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen (z. B. T30, T60) erhältlich, die angeben, wie lange die Tür Flammen und Hitze standhalten kann.

Wo sind Brandschutztüren in Österreich vorgeschrieben?

In Österreich regeln die OIB-Richtlinien (insbesondere OIB-Richtlinie 2 – Brandschutz), wo Brandschutztüren verpflichtend sind. Die Vorgaben variieren je nach Gebäudetyp und Nutzung.

Typische Einsatzorte:

  • Stiegenhäuser und Fluchtwege: Um Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten.
  • Technikräume: Zum Schutz vor Bränden in Heizräumen, Serverräumen oder Elektroinstallationen.
  • Garagen und Tiefgaragen: Um Brände in abgeschlossenen Bereichen einzudämmen.
  • Industrie und Lagerhallen: Zum Schutz von Produktionsanlagen und Waren.

Wartung von Brandschutztüren: Gesetzliche Vorschriften

Damit eine Brandschutztür im Ernstfall funktioniert, ist eine regelmäßige Wartung unverzichtbar. Gemäß den OIB-Richtlinien und baurechtlichen Vorgaben in Österreich müssen Brandschutztüren mindestens einmal jährlich überprüft werden.

Wartungspflichten im Detail:

  • Funktionstest: Überprüfung, ob die Tür ordnungsgemäß schließt und dicht ist.
  • Kontrolle der Dichtungen: Sicherstellen, dass die aufquellenden Dichtungen intakt und funktionsfähig sind.
  • Scharnier- und Schlossprüfung: Kontrolle der mechanischen Bauteile auf Verschleiß.
  • Protokollierung: Die Wartung muss dokumentiert werden, um im Schadensfall Nachweise zu erbringen.

Nur zertifizierte Fachkräfte dürfen diese Wartung durchführen. Eine mangelhafte Wartung kann nicht nur zu Funktionseinschränkungen führen, sondern auch rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.


Häufige Fehler bei Brandschutztüren

Blockierte Türen: Offenstehende oder durch Keile blockierte Brandschutztüren können ihre Funktion nicht erfüllen.Defekte Türschließer: Wenn der automatische Schließmechanismus nicht funktioniert, bleibt die Tür unbrauchbar.Unsachgemäße Reparaturen: Eigenständige Reparaturen oder nicht zertifizierte Bauteile können die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.

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Mit über 15 Jahren Erfahrung im Brandschutz bieten wir Ihnen:

  • Beratung und Installation: Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und fachgerechten Montage Ihrer Brandschutztüren.
  • Regelmäßige Wartung: Unsere zertifizierten Fachkräfte prüfen Ihre Türen nach den geltenden Normen und Vorschriften.
  • Rundum-Service: Von der Dokumentation bis zur Reparatur kümmern wir uns um alle Aspekte Ihrer Brandschutzeinrichtungen.

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