Feuerlöscher in Österreich: Was ist gesetzlich vorgeschrieben?
Wer ist in Österreich verpflichtet, Feuerlöscher in Österreich bereitzustellen? Wie oft müssen diese gewartet werden? Erfahren Sie alles Wichtige über die gesetzlichen Anforderungen und Ihre Pflichten.
Ein Feuerlöscher in Österreich kann Leben retten – doch nicht nur das: In Österreich schreibt das Gesetz vor, dass bestimmte Gebäude und Einrichtungen mit geeigneten Feuerlöschern ausgestattet sein müssen. Doch welche Regelungen gelten konkret? Wer muss Feuerlöscher bereitstellen, und wie oft sind diese zu warten? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen und geben praktische Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerlöschern in Österreich.
1. Gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Feuerlöschern
In Österreich sind Feuerlöscher gemäß verschiedener Vorschriften verpflichtend, um die Sicherheit von Menschen und Eigentum zu gewährleisten. Diese Pflichten variieren je nach Gebäudetyp und Nutzung.
Wo sind Feuerlöscher Pflicht?
- Arbeitsstätten:
Unternehmen müssen laut § 26 der Arbeitsstättenverordnung geeignete Feuerlöscher bereitstellen. Die Anzahl und Art richten sich nach der Brandgefahr und der Größe des Betriebs. - Wohnhäuser und Mehrparteienhäuser:
In Wohngebäuden ist die Installation von Feuerlöschern zwar nicht bundesweit verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen. In manchen Bundesländern können spezifische Vorschriften gelten. - Öffentliche Gebäude:
Schulen, Krankenhäuser, Veranstaltungsstätten und ähnliche Einrichtungen müssen gemäß den baurechtlichen Vorgaben mit Feuerlöschern ausgestattet sein. - Industriebetriebe und Werkstätten:
Aufgrund der erhöhten Brandgefahr gelten hier besonders strenge Vorschriften für die Art und Anzahl der Feuerlöscher.
2. Welche Feuerlöscher sind zugelassen?
In Österreich müssen Feuerlöscher den Anforderungen der ÖNORM EN 3 entsprechen. Diese Norm regelt die Sicherheit, Kennzeichnung und Eignung der Geräte für verschiedene Brandklassen.
Feuerlöscher-Typ | Geeignet für | Vorteile | Nachteile |
---|
Pulverlöscher | Brandklassen A, B, C | Vielseitig, starke Löschleistung | Rückstände schwer zu entfernen |
Schaumlöscher | Brandklassen A, B | Sauberer Einsatz, ideal für Innenräume | Nicht für elektrische Anlagen geeignet |
CO₂-Löscher | Brandklasse B, empfindliche Technik | Rückstandsfrei, ideal für Serverräume | Nicht für Brandklasse A geeignet |
Fettbrandlöscher | Brandklasse F | Sicher für Küchen und Speiseöle | Spezialisierter Einsatz |
Fluorfreie Löscher | Brandklassen A, B | Umweltfreundlich, keine Chemikalien | Höhere Anschaffungskosten |
3. Wartungspflichten für Feuerlöscher
Die regelmäßige Wartung von Feuerlöschern ist gesetzlich vorgeschrieben, um deren Funktionstüchtigkeit sicherzustellen.
Wie oft müssen Feuerlöscher überprüft werden?
- Alle 2 Jahre: Feuerlöscher müssen von einer zertifizierten Fachfirma überprüft werden (§ 14 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung).
- Nach einem Einsatz: Jeder Feuerlöscher, der verwendet wurde, muss unverzüglich gewartet und wieder befüllt werden.
- Sichtprüfung: In Betrieben sollten Feuerlöscher regelmäßig auf Beschädigungen oder Fehlfunktionen kontrolliert werden (z. B. Dichtungen, Druckanzeige).
4. Strafen bei Verstößen
Unternehmen oder Gebäudeeigentümer, die gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen, riskieren hohe Geldstrafen. Noch schwerwiegender: Im Falle eines Brandes kann der Versicherungsschutz erlöschen, wenn der Feuerlöscher nicht vorschriftsmäßig gewartet wurde.
5. Tipps zur Umsetzung der Vorschriften
- Beratung nutzen: Lassen Sie sich von einem zertifizierten Brandschutzexperten beraten, um die passende Anzahl und Art der Feuerlöscher für Ihre Immobilie zu bestimmen.
- Dokumentation führen: Führen Sie ein Wartungsprotokoll, um regelmäßige Überprüfungen nachzuweisen.
- Löschtraining absolvieren: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern, um im Ernstfall effektiv handeln zu können.
Wir bieten Ihnen individuelle Löschtrainings, die wir gezielt auf Ihre Anforderungen abstimmen!
Hier gehts zu den Infos!